Ehemalige militärische Anlagen - Kriegsgeschehen - Dokumente
In Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Landesamt

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Schadensermittlung

Die landwirtschaftlichen Flächen, vor allem in den Umlandgemeinden von Großstädten, aber auch von Verteidigungs- und anderen militärischen Anlagen außerhalb von Städten, sind von zahlreichen Bomben aller Art getroffen worden.



Meist wurde die Bombenlast der alliierten Flugzeuge hier als Notabwürfe, in Folge von fehlerhafter Navigation, oder durch erfolgreiche Irreführung durch errichtete Scheinanlagen, abgeworfen. Obwohl die abgeworfenen Bomben auf die Ländereien kaum sichtbare Verwüstungen wie in den Städten angerichtet haben, war der Schaden dennoch sehr groß. Die folgende Übersicht zeigt den entstandenen und berechneten Schaden, herbeigeführt von 19 Sprengtrichtern und 3 Blindgängern auf landwirtschaftlichen Flächen, während eines Tages-Großangriffes der USA auf die Stadt Kiel am 13.06.1943 in der Gemeinde Laboe.

(Der Luftbildausschnitt zeigt einen Bombentrichter der neben einem Gehöft bei Oppendorf / Kiel entstanden ist. Gut zu erkennen ist die Größe des entstandenen Bombentrichter und die Verteilung des Erdreiches)


 






1. Kostenaufstellung für 1 Sprengtrichter
 
- Größe der Sprengtrichter: je 150 qbm   
-    50 cbm Erde anfahren  (je cbm 4.-- RM) = 200.-- RM   
-  100 cbm Erde planieren (je cbm 1.-- RM) = 100.-- RM                                 

 Kosten pro Sprengtrichter = 300,-- RM


2. Berechnung des Schadens für 19 Sprengtrichter und 1 Blindgänger

19 x 300.-- RM = 5.700.-- RM
- Ernteverlust durch 1 Sprengtrichter = 650 qm                
19 x 650 qm = 12.500 qm je 0,10 RM = 1.235 RM
- Verursachter Schaden durch 1 Blindgänger = 50.-- RM                                                              
3 x 50.-- RM = 150.-- RM


3. Einmalige Entschädigung für die Schwierigkeiten der Bergung, der Ernte und der Beackerung, da Bombentrichter wegen Mangel an Arbeitskräften noch nicht restlos beseitigt werden konnten;                                                                    

Einmalig 150.-- RM
Für Drainageinstandsetzung eine einmalige Entschädigung von einmalig 450.-- RM

Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf    7.685 RM





 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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